50 Greenkeepers Journal 4/2024 PRAX I S oder Ausgleichsflächen zur Heugewinnung verhindern. Maßnahmen zur Eindämmung Die Herbstzeitlose tritt häufig auf Flächen in Schutzgebieten oder auf Flächen mit rechtlichen Bindungen auf. Je nach bestehender Rechtslage müssen die Maßnahmen mit den zuständigen Verwaltungsstellen abgesprochen werden. Bei einem starken Auftreten von mehr als 2 Pflanzen pro m² empfiehlt sich eine mechanische Bekämpfung durch ein zweimaliges Mulchen. Auch hier kommt es wieder auf den richtigen Zeitpunkt an. Wird die erste Maßnahme durchgeführt, wenn die Blattmasse möglichst vollständig ausgebildet ist (Ende April bis Mitte Mai – Blattlänge 20 – 25 cm), so kann die Pflanze keine Reservestoffe bilden und einlagern. Es ist darauf zu achten, dass nicht schneller als 3 km/h gefahren und nicht höher als 3 cm gemulcht wird. Im Anschluss sollten die Flächen regelmäßig kontrolliert werden, denn nach zwei bis vier Wochen kommt es in der Regel zu einem erneutem Blattaustrieb und dann sollte die zweite Mulch erfolgen. Bei einem konsequenten Vorgehen ist nach 3 Jahren mit einer deutlichen Reduzierung des Herbstzeitlosen- Besatzes zu rechnen. Eine einmalige Bekämpfungsmaßnahme wird nicht den gewünschten Erfolg bringen! Sind nur Einzelpflanzen vorhanden, ist das Ausstechen bzw. Ausgraben im April/Mai die sicherste Methode. Zu diesem Zeitpunkt sind die Pflanzen anhand der Blätter gut zu erkennen. Die Knolle befindet sich in 8 – 10 cm Bodentiefe und muss mit dem Spaten oder einem Ampferstecher vollständig entfernt werden. Ein ausreichend feuchter Boden erleichtert diese Arbeit. Werden die Einzelpflanzen lediglich aus dem Boden gezogen, so bleibt die Zwiebel erhalten. Im besten Fall kann sie dann keine Reservestoffe bilden, aber es kann, wenn die Maßnahme nicht zum idealen Zeitpunkt durchgeführt wurde, zu einem erneuten Austrieb kommen. Von daher ist das Ausgraben vorzuziehen – wobei, um einen Hautkontakt zu vermeiden, auf jeden Fall Handschuhe zu tragen sind! Blick über den Tellerrand – innovative Technik Die Landwirte haben auf ihren extensiven Wiesen und Weiden zunehmend Probleme, da sich die Herbstzeitlose immer mehr ausbreitet. Gründe hierfür sind neben der reduzierten Pflege, eine späte Mahd, Überschwemmungen sowie Narbenschäden aufgrund von Trockenperioden. Eine manuelle Bekämpfung scheidet auf diesen Flächen aufgrund der hohen Arbeitsbelastung aus und das Mulchen hat auch negative Auswirkungen auf die ArtenvielBlass-lila Blüte mit sechs Staubblättern, die nie zeitgleich mit den Blättern auftritt (Foto: B. Licht) Im Frühjahr zeigen sich die dicklichen, dunkelgrünen Blätter, bis zu 40 cm lang. (Foto: Rolf Müller/stock.adobe.com) Seit ca. 8 – 10 Jahren ist eine signifikante Zunahme der Herbstzeitlose auf unseren Mähweiden und Wiesen zu beobachten. Auslöser sind m.E. die zunehmende Vernachlässigung einer ordentlichen Pflege der angrenzenden (Garten)-Grundstücke in Verbindung mit den vermehrten Trockenjahren und den daraus folgenden lückigen Grünlandnarben auf unseren trockenen und mageren Standorten. Ein erster Versuch der Eindämmung vor einigen Jahren durch Herausziehen der Pflanzen und Samenkapseln Anfang Mai war nicht erfolgreich trotz großer Mengen an abgefahrenem Schnittgut. Seit zwei Jahren werden die am stärksten befallenen Flächen um den 1. Mai herum sehr tief und intensiv gemulcht, bei starkem Wiederaustrieb noch ein zweites Mal sechs Wochen später. Der Heuertrag von diesen Flächen verringert sich dadurch um 30 bis max. 70 %, je nach Mulchhäufigkeit. In diesem Herbst waren erstmals deutlich weniger Blühpflanzen zu sehen, vielleicht ein erster Hoffnungsschimmer. Bei meinen Pferden habe ich bei der Heufütterung im Winter beobachtet, dass sie bei einem guten Futterangebot die Herbstzeitlosen-Blätter im Futtertrog liegen lassen. Problematischer ist es beim Futterverkauf. Als Verkäufer darf ich kein mit Giftpflanzen verunreinigtes Futter in den Verkehr bringen, die Käufer verlangen eine „Reinheitsgarantie“, ansonsten drohen Schadenersatzforderungen oder eine Rücknahmeverpflichtung. Dabei haben die „Väter des Grundgesetzes“ schon früh daran gedacht, mit dem Artikel 14 GG der Sozialpflichtigkeit des Bodens: Wer Grundeigentum besitzt, muss es auch pflegen! Heute werden an vielen Stellen mit öffentlichen Geldern (!) verwahrloste Grundstücke wieder „renaturiert“, den Grundstückseigentümern kann es ja nur recht sein. Hubert Kleiner, GVD-Ehrenmitglied Der ergänzende Beitrag „Jakobs-Kreuzkraut auf dem Vormarsch“ unserer Autorin Beate Licht unter gmgk-online.de
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