MANAGEMENT 97 Gehen Sie mit uns online – gmgk-online.de 1 / 25 golfmanager Personal Pflicht zur Mitarbeiterschulung bei KI-Nutzung Die EU KI-Verordnung wurde verabschiedet und viele Golfclubs setzen bereits KI ein oder planen es. Seit August 2024 ist die 1. Stufe der Verordnung aktiv und weitere Teile sind seit 02.02.2025 in Kraft getreten. Dazu gehört auch die direkte oder indirekte Pflicht für Arbeitgeber, die KI-Systeme einsetzen, ihre Mitarbeiter gem. Art. 4 der Verordnung zu schulen: „Die Anbieter von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal … über ein ausreichendes Maß an KIKompetenz verfügt, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“ Management Künstlersozialabgabe Nach § 24 Abs. 2 KSVG sind zur Künstlersozialabgabe auch Unternehmer, wie z.B. Vereine, verpflichtet, die für Zwecke des eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen. Hier werden alle Vereine erfasst, die z.B. für Mitgliederwerbung Werbemaßnahmen beauftragen. Dies können z.B. Broschüren, Internetauftritte oder anderen Maßnahmen sein. Für das bezahlte Honorar muss der Verein als Auftraggeber zusätzlich die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse abführen. § 24 Abs. 2 S. 2 KSVG hat bislang eine Bagatellgrenze für erteilte Aufträge von 450 Euro pro Jahr vorgesehen. Dies betrifft Vereine, die nur unregelmäßig und in geringem Umfang Aufträge zur sog. Eigenwerbung erteilt haben. Sofern diese Summe nicht überschritten wird, besteht also keine Abgabepflicht gem. § 25 KSVG (Fundstelle: Rechtetelegramm FA) Fortführung des GEMA-Rahmenvertrages zwischen DOSB und GEMA Der DOSB hat mit der GEMA einen Pauschalvertrag abgeschlossen, in dem geregelt ist, dass ein Teil der von den Mitgliedsorganisationen des DOSB (bis zu den Vereinen) vorgenommenen Musiknutzungen sowohl von der Anmeldung als auch von der Vergütungspflicht freigestellt sind und für die verbleibenden Veranstaltungen Vorzugssätze (mit einem Nachlass von 20 %) gelten. Dieser Vertrag wurde bis zum 31.12.2025 fortgeschrieben, was dazu führt, dass auch im kommenden Jahr viele (aber eben nicht alle!) Musiknutzungen von der Vergütungspflicht freigestellt sind. (Fundstelle: Rechtetelegramm FA) Änderung der Postlaufzeiten Das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) regelt die Arbeitsweise der Deutschen Post AG, wie zum Beispiel die sogenannten Postlaufzeiten. Bislang galt für die Berechnung der Postlaufzeiten die folgende Regel: Einwurf in den Briefkasten + 2 Werktage. Nach dem aktuellen Postgesetz müssen mindestens 80 % der heute eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag beim Empfänger sein, 95 % am übernächsten. Neu: Nach § 18 Abs. 1 PostModG müssen von den an einem Werktag eingelieferten inländischen Briefsendungen im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 % an dem 3. auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 % an dem 4. auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden. Dieser Verlängerung der Laufzeitvorgaben hat unter anderem Auswirkungen für Vereine, die zum Beispiel die Mitgliederversammlung per einfachen Brief einberufen. Wenn dies nach der Satzung des Vereins der Fall ist, muss dies bei künftigen Planungen berücksichtigt werden. Denn wenn die Satzung zum Beispiel regelt, dass die Ladungsfrist vier Wochen beträgt, muss am Tage des Endes der Fristberechnung die Einladung den Mitgliedern zugegangen sein. Dies bedeutet, dass die Änderung des PostModG dazu führt, dass ein Verein zur Sicherheit ab dem Tag der Aufgabe zur Post vier Werktage Postlaufzeiten bis zu Zustellung des Briefes beim Mitglied einplanen sollte. Veranstaltungen der Führungs- akademie des DOSB Das Weiterbildungsprogramm 2025 ist online – mit einer Vielzahl an Seminaren, Workshops, Qualifizierungsreihen und digitalen Angeboten. Mehr unter: www.fuehrungs-akademie.de Peter Rücker rueckerconsult managementberatung im sport www.ruecker-consult.com QR-Code zum Online-Vereinsratgeber unter gmgk-online.de erscheint am 05.05.2025 Anzeigenschluss ist der 07.04.2025 Der nächste
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