Die deutsche Medizintechnik-Industrie / SPECTARIS Jahrbuch 2022/2023

SPECTARIS Jahrbuch 2022/2023 | Medizintechnik 41 » Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen Eine weitere Chance im Rahmen der Freihandelsabkommen er- öffnet sich durch den erleichterten Zugang zu öffentlichen Aus- schreibungen. Dieser ist vor allem Bestandteil der neueren Freihandelsabkommen, wie zum Beispiel EUVFTA (Vietnam), CETA (Kanada) oder EPA (Japan). Während diese Abkommen im Detail voneinander abweichen – insbesondere bei Schwellenwerten, ab welchen die Regelungen gelten, sowie bei der Auflistung der teilnehmenden Institutionen –, sind trotzdem bestimmte Trends erkennbar, die zeigen, wie die EU zukünftig den Zugang zu öf- fentlichen Ausschreibungen in Freihandelsabkommen gestalten will. Das öffentliche Beschaffungswesen soll jeweils für die Unterneh- men des Vertragspartners geöffnet werden. Diese sind genauso wie inländische Unternehmen zu behandeln, selbst wenn mög- liche ausländische Anteile eines Unternehmens vorliegen sollten. Bei Ausschreibungen sollen die Anforderungen an die Ursprungs- regeln identisch sein mit denen beim regulären Handel. Um den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen für Unternehmen zu erleichtern, soll es keine Voraussetzung für die Teilnahme mehr sein, dass ein Unternehmen bereits in der Vergangenheit Auf- träge von der ausschreibenden Behörde erhalten hat oder bereits im jeweiligen Land tätig gewesen ist. Technische Spezifikationen sollen nicht als Hemmnis bei Ausschreibungen verwendet werden. Angebote gleichwertiger Waren oder Dienstleistungen, die nach- weislich die Anforderungen der Beschaffung erfüllen, sollen be- rücksichtigt werden. Dies soll durch die Formulierung „oder gleichwertig“ in den Ausschreibungsunterlagen garantiert wer- den. Selbiges gilt auch bei Ausschreibungen mit Spezifikationen, die eine bestimmte Marke oder einen bestimmten Handelsnamen, Namen, ein bestimmtes Patent, Design, einen bestimmten Typ, eine spezifische Herkunft, einen spezifischen Hersteller oder Lie- feranten nennen. Begrenzte Ausschreibungen dürfen nicht zu dem Zweck durchgeführt werden, den Wettbewerb zwischen den Anbietern zu vermeiden oder um inländische Anbieter zu schützen. Neben bilateraler Abkommen bezüglich öffentlicher Ausschrei- bungen ist die EU gleichzeitig Vertragspartei des Übereinkom- mens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) der Welt- handelsorganisation (WTO). Dieses Abkommen zwischen 48 Mitgliedern der WTO regelt die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch die Behörden der Vertragsparteien auf der Grundlage der Grundsätze von Offenheit, Transparenz und Nichtdiskriminierung. Im GPA werden die Verpflichtungen der einzelnen Vertragsparteien in Bezug auf die unter das Abkommen fallenden Beschaffungsstellen und die unter das Abkommen fallenden Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen festgelegt. Ferner legt das GPA die Schwellenwerte, ab denen Beschaffungs- aktivitäten unter das Abkommen fallen, sowie die Ausnahmen vom Geltungsbereich fest. Es ist zu beachten, dass die Verpflich- tungen gegenüber dem Abkommen zwischen den Vertragspar- teien unterschiedlich sind und im Einzelnen geprüft werden müssen. Nichtsdestotrotz bietet das GPA einen transparenten Rahmen, anhand dessen Unternehmen die Möglichkeit ihrer Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen prüfen können. » Quelle: Recherche Germany Trade & Invest » Weiterführende Informationen: www.gtai.de/Freihandelsabkommen Handelsabkommen der EU 2022 n Europäische Union n Zollunion n Abkommen (vorläufig) in Kraft n Verhandlung abgeschlossen – Annahme/Ratifizierung steht aus – noch nicht in Kraft n In Verhandlung n Kein Abkommen n Verhandlungen unterbrochen

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