Und wie ist es im umgekehrten Fall? Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich zu Hause arbeite? So wie der Arbeitnehmer ohne vertragliche Regelung keinen Anspruch auf Homeoffice hat, so hat auch der Arbeitgeber mangels Verfügungsberechtigung über die Privatwohnung des Arbeitnehmers kein Recht, eine Tätigkeit im Homeoffice gegenüber dem Arbeitnehmer einseitig anzuordnen. Welche Rolle hat der Betriebsrat in Bezug auf Homeoffice-Regelungen? Der Betriebsrat hat bei der Einführung, Ausgestaltung und Durchführung von Auf der Mitgliederplattform MeinVAA unter mein.vaa.de stehen für eingeloggte VAA-Mitglieder zahlreiche Infobroschüren zu arbeitsrechtlichen Themen zum Download bereit. Homeoffice-Regelungen eine zentrale Mitbestimmungsrolle. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Betriebsverfassungsgesetz. Allerdings hat der Betriebsrat kein Initiativrecht zur Einführung von Homeoffice: Die Entscheidung darüber, ob überhaupt im Homeoffice gearbeitet wird, liegt beim Arbeitgeber. Die konkrete Durchführung des Homeoffice tangiert allerdings regelmäßig eine ganze Reihe von sozialen Angelegenheiten im Sinne von § 87 Abs. 1 BetrVG, bei denen der Betriebsrat mitbestimmungsberechtigt ist. Wenn die Begründung oder Beendigung einer Vereinbarung über eine Tätigkeit im Homeoffice eine Versetzung ist, ist die Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG ebenfalls notwendig. Was raten Sie betroffenen VAA-Mitgliedern bei unklarer Sachlage oder bei Fragen zu Homeoffice-Regelungen? VAA-Mitglieder, die sich rund ums Thema Homeoffice nicht sicher sind, sollten sich auf jeden Fall vom Juristischen Service des VAA beraten und ihre rechtliche Situation individuell prüfen lassen. 41 RECHT VAA MAGAZIN AUGUST 2025
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